Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind nicht nur für jeden einzelnen Arbeitnehmer eine Katastrophe, sie sorgen auch für Störungen im Betriebsablauf – das kann gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben existentielle Auswirkungen haben, die alle treffen.
Der Erhalt der Gesundheit und der Schutz vor physischen und psychischen Gefahren sind für Arbeitnehmer wesentliche Elemente des Arbeitsschutzes. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine rechtliche Verpflichtung, die sich aus dem § 618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Absatz 1 ableitet und den Arbeitgeber dazu verpflichtet, „Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet”.
Prävention ist der beste Arbeitsschutz
Vor allem auf Baustellen ist die Unfallrate hoch, da im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen, mit Gefahrstoffen und auch vom Umfeld wie dem laufenden Verkehr, der Witterung und der Koordination etlicher Gewerke verschiedene Gefahren ausgehen. Daher sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, damit ihre Arbeitnehmer keinen Gefährdungen ausgeliefert sind.
Der Arbeitgeber hat für die entsprechenden Schutzmaßnahmen und deren Einhaltung zu sorgen. Dazu gehört die Identifizierung von potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung), die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung, Betriebsanweisungen, die Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung, regelmäßige Schulungen sowie ausgebildete Ersthelfer und Sicherheitsbeauftrage.
Jeder Unfall ist einer zu viel
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV nennt für 2022 insgesamt 787.412 (Vorjahr 806.217) meldepflichtige Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle), davon 10.927 schwere Arbeitsunfälle (Vorjahr 12.079) und 671 tödliche Unfälle (Vorjahr 737). Arbeitsunfälle sind meldepflichtig, wenn der oder die Betroffene als Folge des Unfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.
Sobald ein Unternehmen von einem Arbeits- oder Wegeunfall erfährt, muss der Unfall innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Der Personal- oder Betriebsrat muss ebenfalls informiert werden. Bei besonders schweren oder tödlichen Unfällen sollte der Unfallversicherungsträger sofort in Kenntnis gesetzt werden.
Aufgaben der Berufsgenossenschaften
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung und unterliegen dem Sozialgesetzbuch SGB VII. Sie versichern Berufstätige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für Betriebe besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.

Folgende Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft:
- Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten (Prävention),
- Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer Berufskrankheit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen (Rehabilitation),
- Versicherte oder deren Hinterbliebene ggf. finanziell zu entschädigen (Kompensation)
Berufskrankheiten auf dem Vormarsch
Im Jahr 2022 wurde lt. DGUV Statistik bei 199.542 Fällen das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt – dies sind 61,4 % mehr als im Vorjahr und fünfmal so viel wie 2020. Die BG Bau nennt als häufigste Berufskrankheiten Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung, Erkrankung der Lendenwirbelsäule sowie Lungenkrebs durch Asbest. Für Menschen, die viel draußen arbeiten, wird ein konsequenter Sonnen- und Hitzeschutz immer wichtiger.
Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Arbeitsalltag bieten spezielle Services und Präventionsangebote der gesetzlichen Unfallversicherung, beispielsweise Arbeitsschutzprämien oder eine Bauwetter-App, die über passende Schutzmaßnahmen bei wetterbedingten gesundheitlichen Gefährdungen informiert und vor Extremwetterlagen warnt.
*Die Zahlen des Berichtsjahres 2022 stehen wie schon das Vorjahr unter dem maßgeblichen Einfluss der COVID-19-Pandemie.